Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dreher IT GmbH • Stand: März 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Dreher IT GmbH, Inh. Frank Dreher, mit Sitz im Herzoganger 2, 86259 Schrobenhausen, nachfolgend „dreherIT“ genannt, gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind IT-Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere:
- Beratung, Planung, Installation, Konfiguration und Wartung von IT-Systemen;
- Erbringung von Managed Services (einschließlich Monitoring, Updates, Remote-Support, Fehlerbehebung);
- Lieferung und Einrichtung von Hard- und Softwarekomponenten (ggf. über Drittanbieter);
- Betreuung im Rahmen individuell vereinbarter Service-Level-Agreements (SLAs);
- weitere unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit IT-gestützten Prozessen.
Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Projektvereinbarung.
dreherIT übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Lizenzbedingungen von Drittanbietern, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der von dreherIT zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Vertrag, dem Angebot oder der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
Ergänzungen oder Änderungen hierzu bedürfen der Textform.
dreherIT erbringt alle Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag mit dreherIT kommt entweder durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch dreherIT zustande.
Alle Angebote von dreherIT sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
5. Rangfolge der Vertragsbestandteile
Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen verschiedenen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);
- gesetzliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Handelsgesetzbuches (HGB);
- sonstige anwendbare gesetzliche Bestimmungen und technische Normen.
6. Auskünfte und Beratung
Auskünfte und Beratungen durch dreherIT erfolgen unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Eine Pflicht zur Beratung besteht nur, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
7. Vorbehalte bei Vertragsschluss
dreherIT behält sich vor, einen Vertragsschluss im Einzelfall abzulehnen, insbesondere bei offenen Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen oder einer negativen Bonitätsauskunft des Kunden.
Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist dreherIT berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zurückzuhalten oder vorübergehend einzustellen.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen behält sich dreherIT das Recht vor, einzelne Leistungen – insbesondere Support, Monitoring oder Fernwartung – temporär zu unterbrechen.
Die Wiederaufnahme erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt gelieferte Hardware Eigentum von dreherIT.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor vollständiger Bezahlung weiterzuveräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder in sonstiger Weise zu belasten.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von dreherIT hinzuweisen und diese unverzüglich zu informieren.
10. Laufzeiten & Kündigung (für Managed Services)
Verträge über Managed Services haben die im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag festgelegte Mindestlaufzeit, in der Regel 12 Monate.
Sofern sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Parteien schriftlich gekündigt werden, verlängern sie sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
dreherIT behält sich vor, die vereinbarten Pauschalen jährlich zum 01.01. anzupassen. Grundlage hierfür ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index für Bruttomonatsverdienste im Bereich IT-Dienstleistungen oder ein vergleichbarer öffentlich zugänglicher Branchenindex.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Technologiewechsel
dreherIT ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eingesetzte technische Mittel, Komponenten oder Leistungsbestandteile durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen oder anzupassen, sofern dadurch die vereinbarte Funktionalität und Servicequalität nicht beeinträchtigt wird.
Die vertraglich definierten Anforderungen bleiben davon unberührt.
12. Service-Level-Agreements (SLAs)
Sofern im Rahmen von Managed Services individuelle Service-Level-Agreements (SLAs) vereinbart wurden, gelten die darin festgelegten Bedingungen.
Diese umfassen insbesondere:
- Reaktionszeiten bei Störungen;
- definierte Supportzeiten (z. B. werktags Mo–Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr);
- den Umfang der proaktiven Systemüberwachung (Monitoring) sowie etwaige Präventionsmaßnahmen.
Die konkreten SLA-Leistungen ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen SLA-Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
13. Supportkontingente
Sofern zwischen den Parteien ein Supportkontingent vereinbart wurde, gelten folgende Bedingungen:
- Das Kontingent ist auf die vertraglich vereinbarte maximale Anzahl an Stunden pro Kalenderjahr beschränkt.
- Sobald 90 % des Kontingents aufgebraucht sind, wird der Kunde durch dreherIT informiert.
- Leistungen, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
- Nicht genutzte Stunden verfallen zum Ende des Kalenderjahres, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.
14. Fernwartung
Sofern vereinbart, kann die Leistungserbringung ganz oder teilweise per Fernwartung erfolgen.
Der Zugriff erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Kunden und wird technisch protokolliert. Der Kunde stellt sicher, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Zustimmung kann schriftlich oder konkludent durch eine technische Freigabe erfolgen, z. B. durch die Annahme einer Remote-Sitzung in einem Softwaredialog.
Der Kunde ist verpflichtet, dreherIT auf etwaige Einschränkungen (z. B. firewallspezifische Zugriffsregeln oder Datenschutzanforderungen) im Vorfeld hinzuweisen.
15. Werkvertragliche Leistungen und Abnahme
Soweit die von dreherIT erbrachte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt, ist der Kunde zur förmlichen Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt.
dreherIT ist berechtigt, eine Teilabnahme zu verlangen, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
16. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der im Rahmen der Leistung installierten oder bereitgestellten Software.
Die Nutzung richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen der Hersteller oder Rechteinhaber.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder anderweitige Nutzung ist nur im Rahmen dieser Lizenzbedingungen zulässig.
17. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- einen kompetenten und erreichbaren Ansprechpartner zu benennen;
- dreherIT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen;
- regelmäßige Datensicherungen durchzuführen sowie geeignete Virenschutzmaßnahmen zu ergreifen;
- dreherIT bei der Feststellung und Behebung von Störungen aktiv zu unterstützen;
- den notwendigen Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Infrastruktur während der vereinbarten Servicezeiten zu ermöglichen sowie bei Vor-Ort-Einsätzen für geeignete Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist dreherIT berechtigt, daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände gesondert abzurechnen.
18. Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so hat er gelieferte Leistungen und Ergebnisse unverzüglich nach Übergabe bzw. Abnahme zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei unterlassener oder verspäteter Anzeige gelten die Leistungen als genehmigt.
19. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Erhält dreherIT im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne. dreherIT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen für Auftragsverarbeiter.
20. Haftung
dreherIT haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverluste haftet dreherIT nur, soweit der Kunde seiner Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Datensicherung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik nachweislich nachgekommen ist.
Eine weitergehende Haftung ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung).
21. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
22. Datenschutz & Vertraulichkeit
dreherIT verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und nur zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung oder gesetzliche Verpflichtung. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht umfasst auch sämtliche technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen sowie die Existenz und Inhalte der Geschäftsbeziehung selbst.
23. Einsatz von Subunternehmern
dreherIT ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. In jedem Fall bleibt dreherIT gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
Leistungen, die durch Subunternehmer erbracht werden, gelten als Leistungen von dreherIT.
dreherIT behält sich zudem vor, eingesetztes Personal durch gleichwertig qualifiziertes Personal zu ersetzen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
24. Höhere Gewalt
dreherIT haftet nicht für die Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Energie- oder Internetausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von dreherIT.
In solchen Fällen verschieben sich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Ist eine Fortsetzung der Leistungserbringung auf absehbare Zeit unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
25. Änderung der AGB
dreherIT behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bei rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen.
Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen.
Auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern gesetzlich zulässig, 86529 Schrobenhausen, Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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