Datensouveränität (oder Datenhoheit) bezeichnet im Kern das Recht und die tatsächliche Fähigkeit von Individuen, Unternehmen oder Staaten, selbstbestimmt über die Verwendung, Speicherung und Weitergabe ihrer eigenen Daten zu entscheiden.
Das Konzept ist angesichts geopolitischer Unsicherheiten und der Dominanz großer Cloud-Anbieter eine existenzielle Frage der digitalen Unabhängigkeit.
Kerndimensionen der Datensouveränität
- Individuelle Ebene: Bürger sollen die Kontrolle darüber behalten, wer Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten hat und zu welchem Zweck diese verarbeitet werden (informationelle Selbstbestimmung).
- Wirtschaftliche Ebene: Unternehmen wollen ihre Betriebsgeheimnisse schützen und Abhängigkeiten von ausländischen IT-Infrastrukturen (z.B. US-amerikanischen Cloud-Anbietern) reduzieren, um handlungsfähig zu bleiben.
- Staatliche Ebene: Ein Land beansprucht die Befugnis, dass Daten, die innerhalb seiner Grenzen erzeugt wurden, den eigenen Gesetzen (wie der DSGVO in der EU) unterliegen, unabhängig davon, wo sich das Rechenzentrum befindet.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Datenschutz | Fokus auf den Schutz natürlicher Personen vor missbräuchlicher Verarbeitung ihrer Daten. |
| Datensicherheit | Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten vor Verlust, Manipulation oder illegalem Zugriff. |
| Datensouveränität | Die umfassende Beherrschung und Entscheidungsgewalt über den gesamten Lebenszyklus der Daten. |
Aktuelle Herausforderungen
Ein zentraler Konfliktpunkt bleibt die Diskrepanz zwischen europäischem Recht und ausländischen Gesetzen wie dem US-amerikanischen CLOUD Act, der US-Behörden Zugriff auf Daten erlauben kann, selbst wenn diese auf Servern in der EU gespeichert sind. Initiativen wie Gaia-X zielen darauf ab, eine vernetzte, souveräne Dateninfrastruktur für Europa zu schaffen.
Mehr Informationen findet Sie unter Datensouveränität
